Eine CD voller Musik
Heute Morgen war ich bei meiner Sparkasse, um mal wieder die Kontoauszüge zu holen. Der Anblick derselben war allerdings nicht geeignet, meine Laune auch nur um ein Grad zu verbessern und ein Hauch von Tristesse machte sich breit. Da war sie dann: die Idee des Tages. Ich eilte schnurstracks zu meinem Sparkassendirektor, der sich trotz, oder besser wegen, des miesen Kontostandes mein Anliegen anhörte. Ein Darlehen, wie wäre es damit. Grundsätzlich kein Problem, wieviel benötigen Sie denn, war seine Antwort und Frage zugleich. 2,5 Millionen, meine forsche Antwort. Ich will eine CD kaufen, also die CD, Sie wissen doch. Also, ne bessere Rendite oder Sicherheit gibt es doch gar nicht. Mit mitleidsvollen Blicken erhob er sich und meinte, oben im 2.Stock befände sich eine Arztpraxis und der Arzt könne mit den Patienten wirklich gut umgehen.
Das war`s dann – für mich. Aber sicher nicht für die, die nunmehr die Bekanntgabe ihrer Daten fürchten, oder die, die vor die Frage gestellt sind: Kaufen oder nicht Kaufen. Warum tut sich die Bundesregierung so schwer? Nun, die ” Argumente” sind bekannt: Man verhandle nicht mit Kriminellen, illegal erworbenes Material könne in Prozessen nicht verwertet werden, der Datenschutz und “der Hehler ist wie der Stehler”. Heilige oder scheinheilige Argumente? Vielleicht doch so ein bißchen Schutzmantel für eine betimmte Klientel?
Als vor ein paar Jahren “gezumwinkelt” wurde, ging das alles ratzfatz. Gut, gekauft hat damals der Geheimdienst. Der seinerzeitige Finanzminister hat umgehend grünes Licht gegeben. Da jedoch der jetzige Finanzminister damals Innenminister und somit Dienstherr des Geheimdienstes war, ist davon auszugehen, dass er zumindest mit grün geblinkt hat. Und heute ist alles anders? Merkwürdig!
Sicherlich: es ist eine Güterabwägung zwischen den Pflichten des Staates vorzunehmen: Einmal die Verfolgungspflicht von Vergehen und Verbrechen (Steuerhinterziehung) sowie Datenschutz und die Einhaltung prozessualer Grundsätze. Diese Abwägung muss in einer Wechselbeziehung zwischen der Schwere des Verbrechens und der Schwere des “Eingriffs” in die bestehende Rechtsordnung stehen. Nun, in der Vergangenheit war der Staat ja auch nicht gerade zimperlich mit derartigen Eingriffen, die auch im Nachhinein durch Gesetze “legalisiert” wurden. In den letzten Jahren häuften sich die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes, die Gesetze und Verwaltungshandeln als rechtswidrig bezeichneten. Und Handeln mit Kriminellen – ist das nicht an der Tagesordnung? Allerdings etwas schöner und unauffälliger verpackt: Wer handelt mit V-Leuten? Geht die Kronzeugenregelung nicht auch in Richtung Handeln? Das Ausloben von Belohnungen – letztlich nicht auch ein Handel?Das Handeln der Kripo mit Handeln von Informationen?
Es bleibt der Verdacht, dass die Argumente der Rechtsstaatlichkeit zu Scheinargumenten werden und als Schutzmantel, wobei man ja heutzutage lieber von Schutzschirmen spricht, dienen soll. Der Bürger fühlt sich unwohl und das sollte dem Staat zu denken geben – falls er in diese Richtung überhaupt denken will und kann.
Es wäre ja eine Idee, dass für solche Fälle der Staat vielleicht einen Förderverein gründet, der diese Dinge regelt. Dann wäre er schließlich nicht beteiligt – jedenfalls nicht direkt. Der Phantasie des Leser bleibt es überlassen, wer Vorsitzender eines solchen Vereins werden könnte. Oder aber: Der “STERN” hat ja schon diverse Erfahrungen mit dem Ankauf von Materialien und der “SPIEGEL” könnte ja mal üben.
Montag, 1. Februar 2010 15:43
abwarten, daran wird gearbeitet. schließlich kann sich der staat die schelte der bürger nicht aufbürden, die sagen würden, die großen lässt man laufen und die kleinen hängt man.
ein paar verwinkelte schachzüge müssen ins laufen gebracht werden
Montag, 1. Februar 2010 19:09
Man kann sich ja vorstellen, welches Klientel sich in der Schweiz Schwarzgeldkonten anlegt.
Das sind vorwiegend Leute von der FDP ,CDU/CSU, die mit staatsbürgerlicher Steuermoral nichts am Hut haben. Ich tippe, dass die politische Einflussnahme dieser Schicht dazu führt, dass die Daten nicht gekauft werde.